Sehr geehrter Gast,
die Dunsthöhle ist ein besonderer Ort, bei dem besondere Sicherheitshinweise dringend beachtet werden müssen.
Es besteht eine körperliche Gefahr, die nicht unterschätzt werden darf. Das unsichtbare Gas CO2 wird zwar als Heilmittel angewendet, sollte aber mit Vorsicht behandelt werden. Es ist potenziell tödlich.
Die Besichtigung sollte nur durch solche Personen erfolgen, die sich den Anforderungen an die körperliche Belastung durch Treppen und eventuell besonderen klimatischen Verhältnissen in der Dunsthöhle gewachsen fühlen. Die klimatischen Verhältnisse sind witterungsabhängig.
Folgende Sicherheitsvorschriften sind unbedingt zu beachten und einzuhalten:
Es besteht unbedingte Pflicht zur Einhaltung der Platzanweisungen.
Geländer dürfen in keinem Fall überstiegen oder übersprungen werden. Auch dann nicht, wenn z.B. persönliche Gegenstände in den unteren Bereich der Dunsthöhle fallen gelassen werden.
Niemand darf sich mit dem Kopf unterhalb der unteren Glasscheibenöffnungen aufhalten.
Sollten Sie sich unwohl oder eine körperliche Schwäche fühlen, haben Sie keine Scheu und melden Sie sich umgehend beim Guide.
Bei der Teilnahme von Kindern ist zu beachten:
Kinder dürfen nur in Begleitung eines erziehungsberechtigten Erwachsenen teilnehmen. Das Mindestalter ist 6 Jahre.
Wegen der Gefahr des CO2-Gases dürfen sich Kinder nicht unterhalb der Glasscheibenöffnung aufhalten oder hinsetzen. Auch das Hochheben von Kindern ist untersagt.
Kinder dürfen sich nicht von ihren erwachsenen Begleitpersonen entfernen oder herumlaufen.
Darüber hinaus ist zu beachten:
Alkohol und andere berauschende Mittel sind genauso wie das Rauchen in der Dunsthöhle verboten.
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist in allen Fällen Folge zu leisten.
Die Aufsichtspersonen sind berechtigt, Personen von der Begehung der Dunsthöhle auszuschließen.
Im Falle von Zuwiderhandlungen besteht bei der verantwortlichen Person die Befugnis, die Führung sofort abzubrechen.
Die Mitnahme von Tieren (Hunde etc.) ist leider nicht möglich.
Alle Besucherinnen und Besucher sind verpflichtet, sich gemäß den räumlichen Bedingungen angemessen zu verhalten.
Jeglicher Verstoß gegen diese Bedingungen muss im Interesse aller Besucher sanktioniert werden und schließt jegliche Haftung des betreibenden Unternehmens aus.